Der dgti-Ergänzungsausweis
Was der Ergänzungsausweis der dgti ist, was er enthält, wo er anerkannt wird und wo nicht, wie du ihn beantragst und wann er sich besonders lohnt – etwa als Brücke bis zur amtlichen Namensänderung.
Solange Name und Geschlechtseintrag in den amtlichen Dokumenten noch nicht geändert sind, kann der Alltag mühsam sein – bei jeder Ausweiskontrolle taucht der alte Name auf. Der Ergänzungsausweis der dgti (Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V.) hilft, solche Situationen zu entschärfen.
Was der Ergänzungsausweis ist
Der Ergänzungsausweis ist ein standardisiertes, bundesweit bekanntes Ausweispapier, das deine selbst gewählten Daten dokumentiert:
- selbst gewählter Vorname und gewünschte Anrede
- Geschlechtseintrag nach Wahl
- ein aktuelles Passfoto
- die Nummer deines amtlichen Personalausweises (zur Verknüpfung mit deiner Identität)
So lässt sich gegenüber Stellen, die dich respektvoll ansprechen sollen, belegen, wie du heißt und angesprochen werden möchtest.
Wichtig: kein amtliches Dokument
Der Ergänzungsausweis ist kein behördliches Ausweisdokument und ersetzt Personalausweis oder Reisepass nicht. Er hat keine rechtlich erzwingbare Identifikationsfunktion. Für die offizielle Erfassung von Stammdaten zählen weiterhin die amtlichen Dokumente.
Sein Zweck ist ein anderer: Er schafft Klarheit für eine achtsame, respektvolle Kommunikation – und genau dafür ist er bei vielen Stellen etabliert.
Wo er anerkannt wird
Bei vielen Innenministerien, der Polizei, zahlreichen Behörden, Banken, Versicherungen und Hochschulen ist der Ergänzungsausweis bekannt und wird akzeptiert. Die Anerkennung ist aber nicht einheitlich geregelt und liegt im Ermessen der jeweiligen Stelle – ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Nicht geeignet ist er für Grenzkontrollen und internationale Reisen: Dort zählt ausschließlich das amtliche Reisedokument. Mehr dazu im Artikel Reisen mit unterschiedlichen Dokumenten.
Wann er sich besonders lohnt
- Als Brücke bis zur abgeschlossenen amtlichen Änderung nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) – die hat eine dreimonatige Wartezeit, und auch danach dauert es, bis alle Dokumente neu ausgestellt sind.
- Für Menschen, die (noch) keine amtliche Änderung vornehmen wollen oder können.
- Im Alltag bei Anrede, Verträgen, an Hochschulen oder bei Kontrollen. Auch für nicht-binäre Personen, siehe Nicht-binäre Identitäten im Alltag.
Den Schutz des früheren Namens regelt zusätzlich das Offenbarungsverbot.
So beantragst du ihn
- Online-Antrag bei der dgti ausfüllen (ea.dgti.info).
- Passfoto als .jpg hochladen (mindestens ca. 625 × 800 Pixel).
- Gebühr entrichten – derzeit rund 20 € (aktueller Betrag auf der dgti-Seite).
Tipp: Einige Hochschulen und Arbeitgeber übernehmen die Kosten oder unterstützen bei der Beantragung – nachfragen lohnt sich.
Anlaufstellen
- dgti e.V. – Ergänzungsausweis (externer Link, öffnet in neuem Tab) – Antrag und aktuelle Informationen
- Bundesverband Trans* (externer Link, öffnet in neuem Tab) – Beratung rund um Dokumente
- Lokale queere Beratungsstellen – Hilfe beim Ausfüllen und Einordnen
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Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Angaben wie Gebühren und Anerkennungspraxis können sich ändern – prüfe die aktuellen Informationen der dgti.