Länderdatenbank
Orientierung zu rechtlicher Lage und Sicherheit für trans* Menschen in verschiedenen Ländern. Ergänzt den Artikel Reisen als trans* Person.
Wichtig: Diese Angaben sind eine grobe Orientierung, keine Rechtsberatung. Die Lage kann sich kurzfristig ändern. Prüfe vor jeder Reise die offiziellen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts (externer Link, öffnet in neuem Tab) und aktuelle Quellen.
27 Länder
- Niedriges Risiko
Belgien
Europa
- Rechtliche Anerkennung
- Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag per Selbstbestimmung über ein vereinfachtes Verfahren beim Standesamt (Gesetz vom 25. Juni 2017, in Kraft seit 2018). Einen dritten Geschlechtseintrag („divers“/„X“) gibt es bislang nicht.
- Kriminalisierung
- Keine Kriminalisierung
- Hinweise
- Eines der fortschrittlichsten und sichersten Länder für trans* Reisende; die nicht-binäre Anerkennung ist rechtlich noch offen.
- Niedriges Risiko
Deutschland
Europa
- Rechtliche Anerkennung
- Vornamen- und Personenstandsänderung seit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG, in Kraft seit 1. November 2024) per Erklärung beim Standesamt. Geschlechtseintrag „divers“ anerkannt.
- Kriminalisierung
- Keine Kriminalisierung
- Hinweise
- Trans* Personen bewegen sich rechtlich sicher. Stimmen Dokumente und Erscheinungsbild noch nicht überein, kann ein ärztliches Attest (auch auf Englisch) hilfreich sein.
- Niedriges Risiko
Frankreich
Europa
- Rechtliche Anerkennung
- Änderung des Geschlechtseintrags seit 2016 über Art. 61-5 Code civil beim Tribunal judiciaire. Medizinische Behandlung, Operation oder Sterilisation dürfen ausdrücklich nicht verlangt werden (Art. 61-6); nachzuweisen ist, dass man im angestrebten Geschlecht lebt und so wahrgenommen wird. Ein Rundschreiben des Justizministeriums vom 8. Januar 2026 stellt klar, dass keine medizinischen Nachweise gefordert werden dürfen. Einen dritten Geschlechtseintrag gibt es nicht.
- Kriminalisierung
- Keine Kriminalisierung
- Hinweise
- Rechtlich und gesellschaftlich vergleichsweise sicher. Das Verfahren läuft aber weiterhin über ein Gericht und nicht per Selbstauskunft wie in Deutschland.
- Niedriges Risiko
Island
Europa
- Rechtliche Anerkennung
- Rechtliche Geschlechts- und Vornamensänderung per Selbstbestimmung seit dem „Act on Gender Autonomy“ (Gesetz Nr. 80/2019) – ohne medizinische Diagnose, ab 15 Jahren. Ein dritter Geschlechtseintrag „X“ ist seit 2021 verfügbar.
- Kriminalisierung
- Keine Kriminalisierung
- Hinweise
- Gilt als eines der sichersten und fortschrittlichsten Länder für trans* Reisende.
- Niedriges Risiko
Kanada
Nordamerika
- Rechtliche Anerkennung
- Föderal und provinziell geregelt: Auf Bundesdokumenten (Pass) gibt es seit 2019 einen dritten Geschlechtseintrag „X“ ohne ärztlichen Nachweis; die Personenstandsänderung liegt bei den Provinzen, meist per Selbsterklärung ohne OP-Pflicht.
- Kriminalisierung
- Keine Kriminalisierung
- Hinweise
- Für trans* Reisende sicher, mit Unterschieden je Provinz – so hat Alberta 2024/2025 den Zugang Minderjähriger zu geschlechtsangleichender Versorgung eingeschränkt.
- Niedriges Risiko
Malta
Europa
- Rechtliche Anerkennung
- Geschlechts- und Vornamensänderung per Selbstbestimmung über den „Gender Identity, Gender Expression and Sex Characteristics Act“ (2015) – notarielle Erklärung ohne medizinische Tests, ab 16 Jahren. Dritter Geschlechtseintrag „X“ seit 2017.
- Kriminalisierung
- Keine Kriminalisierung
- Hinweise
- Zählt zu den trans*-freundlichsten Ländern weltweit und ist für trans* Reisende sehr sicher.
- Niedriges Risiko
Neuseeland
Ozeanien
- Rechtliche Anerkennung
- Personenstandsänderung per eidesstattlicher Erklärung ohne Gerichtsverfahren oder ärztlichen Nachweis (Births, Deaths, Marriages, and Relationships Registration Act 2021, in Kraft seit 2023). Verfügbar sind die Einträge „männlich“, „weiblich“ und „nicht-binär“.
- Kriminalisierung
- Keine Kriminalisierung
- Hinweise
- Eines der trans*-freundlichsten Reiseländer weltweit mit hoher gesellschaftlicher Akzeptanz.
- Niedriges Risiko
Niederlande
Europa
- Rechtliche Anerkennung
- Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen möglich; die Regelungen werden in Richtung Selbstbestimmung weiterentwickelt.
- Kriminalisierung
- Keine Kriminalisierung
- Hinweise
- Gilt als eines der trans*-freundlichsten Reiseländer.
- Niedriges Risiko
Norwegen
Europa
- Rechtliche Anerkennung
- Rechtliche Geschlechtsänderung per Selbstbestimmung seit 2016 (Lov om endring av juridisk kjønn), ab 16 Jahren per Meldung ans Melderegister – ohne Diagnose, Hormone oder Operation. Einen dritten Geschlechtseintrag gibt es bislang nicht.
- Kriminalisierung
- Keine Kriminalisierung
- Hinweise
- Für trans* Reisende sehr sicher mit starkem rechtlichem Schutz; nicht-binäre Personen werden rechtlich noch nicht anerkannt.
Stand: 07/2026 - Niedriges Risiko
Österreich
Europa
- Rechtliche Anerkennung
- Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen über ein behördliches Verfahren möglich. Ein offener bzw. „divers“-Eintrag ist seit einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (2018) möglich.
- Kriminalisierung
- Keine Kriminalisierung
- Hinweise
- Rechtlich und gesellschaftlich weitgehend unproblematisch für trans* Reisende.
- Niedriges Risiko
Portugal
Europa
- Rechtliche Anerkennung
- Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag per Selbstbestimmung ohne psychiatrische Diagnose (Gesetz Nr. 38/2018), ab 16 Jahren. Ein dritter Geschlechtseintrag existiert nicht.
- Kriminalisierung
- Keine Kriminalisierung
- Hinweise
- Rechtlich fortschrittlich und für trans* Reisende sicher. 2025/2026 gibt es politische Vorstöße, die Selbstbestimmung wieder einzuschränken – die Entwicklung ist zu beobachten.
- Niedriges Risiko
Schweiz
Europa
- Rechtliche Anerkennung
- Seit 1. Januar 2022 Änderung von amtlichem Geschlecht und Vornamen per einfacher Erklärung beim Zivilstandsamt (Art. 30b ZGB). Einen offiziellen dritten Geschlechtseintrag gibt es bislang nicht.
- Kriminalisierung
- Keine Kriminalisierung
- Hinweise
- Für trans* Reisende rechtlich sicher.
- Niedriges Risiko
Spanien
Europa
- Rechtliche Anerkennung
- Rechtliche Selbstbestimmung seit dem „Ley Trans“ (Gesetz 4/2023): Änderung des Geschlechtseintrags ab 16 Jahren ohne medizinisches Gutachten.
- Kriminalisierung
- Keine Kriminalisierung
- Hinweise
- Trans*-freundliche Gesetzgebung; in größeren Städten offene Community.
- Niedriges Risiko
Thailand
Asien
- Rechtliche Anerkennung
- Eine Änderung des Geschlechtseintrags in Ausweis, Pass oder Hausregister ist nicht möglich – ein Verfahren dafür gibt es nicht. Mehrere Entwürfe für ein Gender Recognition Bill liegen seit Jahren im Parlament, verabschiedet wurde keiner.
- Kriminalisierung
- Keine Kriminalisierung
- Hinweise
- Die Ehe für alle gilt seit dem 22. Januar 2025 als erstem Land Südostasiens. Gesellschaftlich gilt Thailand als eines der offensten Reiseländer Asiens. Die fehlende rechtliche Anerkennung trifft vor allem Menschen vor Ort, etwa bei Behörden und Banken – deutsche Ausweisdokumente sind davon nicht betroffen.
- Mittleres Risiko
Italien
Europa
- Rechtliche Anerkennung
- Änderung des Geschlechtseintrags über ein Gerichtsverfahren nach der Legge 164/1982. Eine Operation ist seit 2015 nicht mehr Voraussetzung, in der Praxis verlangen die Gerichte aber weiterhin eine Diagnose der Geschlechtsdysphorie und psychologische oder psychiatrische Gutachten. Seit 2024 ist keine gesonderte gerichtliche Genehmigung für Eingriffe mehr nötig, wenn der Eintrag bereits geändert wurde. Einen dritten Geschlechtseintrag gibt es nicht.
- Kriminalisierung
- Keine Kriminalisierung
- Hinweise
- Reisen sind für trans* Personen in der Regel unproblematisch, vor allem in größeren Städten. Rechtlich zählt Italien aber zu den Schlusslichtern Westeuropas – das Verfahren ist stark medikalisiert, und die Regierung blockiert Schutzmaßnahmen, die Regionen und Gerichte eingeführt haben.
- Mittleres Risiko
Polen
Europa
- Rechtliche Anerkennung
- Es gibt kein eigenes Gesetz; die Änderung von Vorname und Geschlechtseintrag läuft über ein Zivilgericht. Der Oberste Gerichtshof beendete am 5. März 2025 (III CZP 11/23) die Praxis, dass trans* Personen dafür die eigenen Eltern verklagen mussten – entschieden wird nun im nicht-streitigen Verfahren auf eigenen Antrag. Selbstbestimmung und ein dritter Geschlechtseintrag existieren nicht.
- Kriminalisierung
- Keine Kriminalisierung
- Hinweise
- Die Lage hat sich zuletzt spürbar verbessert – im Spartacus Gay Travel Index 2026 macht Polen den größten Sprung nach vorn. Gesellschaftlich bleibt das Klima aber gespalten, und im Juli 2026 erklärte das Verfassungsgericht die Anerkennung im Ausland geschlossener gleichgeschlechtlicher Ehen für verfassungswidrig.
- Mittleres Risiko
Ungarn
Europa
- Rechtliche Anerkennung
- Eine rechtliche Anerkennung des selbstbestimmten Geschlechts ist seit 2020 nicht mehr möglich; maßgeblich ist der bei Geburt registrierte Eintrag.
- Kriminalisierung
- Teilweise – Gleichgeschlechtliche Handlungen sind nicht strafbar. Das sogenannte „Kinderschutzgesetz“ (2021) schränkt die Darstellung von LGBTIQ-Themen jedoch stark ein.
- Hinweise
- Das rechtliche und gesellschaftliche Klima ist für trans* Personen angespannt. Dokumente lassen sich nicht an die Geschlechtsidentität anpassen.
Stand: 06/2026 - Mittleres Risiko
USA
Nordamerika
- Rechtliche Anerkennung
- Auf Bundesebene stellt das Außenministerium seit der Executive Order 14168 (20. Januar 2025) nur noch Pässe mit „M“ oder „F“ entsprechend dem Geschlecht bei Geburt aus; der Eintrag „X“ wurde gestrichen. Die Klage Orr v. Trump läuft noch, der Supreme Court ließ die Umsetzung im November 2025 aber vorläufig zu. Regeln für Geburtsurkunden und Führerscheine sind Sache der Bundesstaaten und unterscheiden sich stark.
- Kriminalisierung
- Keine Kriminalisierung
- Hinweise
- Für die Einreise ist das bei Geburt eingetragene Geschlecht anzugeben. Das Auswärtige Amt rät Reisenden mit dem Eintrag „divers“/„X“ oder einem geänderten Geschlechtseintrag, vor der Reise die zuständige US-Vertretung zu kontaktieren – Abweichungen können als Täuschung gewertet werden und zu einem Einreiseverbot führen. Innerhalb der USA ist die Lage sehr uneinheitlich: Rund 25 Bundesstaaten verbieten geschlechtsangleichende Behandlungen für Minderjährige, andere haben ausdrückliche Schutzgesetze.
- Mittleres Risiko
Vereinigtes Königreich
Europa
- Rechtliche Anerkennung
- Änderung des Geschlechtseintrags über ein Gender Recognition Certificate (Gender Recognition Act 2004) – nötig sind eine Diagnose der Geschlechtsdysphorie, der Nachweis, seit mindestens zwei Jahren im angestrebten Geschlecht zu leben, und die Entscheidung eines Gremiums. Selbstbestimmung und ein dritter Geschlechtseintrag existieren nicht.
- Kriminalisierung
- Keine Kriminalisierung
- Hinweise
- Der Supreme Court entschied am 16. April 2025 (For Women Scotland v The Scottish Ministers), dass „Geschlecht“ im Equality Act 2010 das biologische Geschlecht meint. Der darauf aufbauende Code of Practice der Gleichstellungsbehörde EHRC tritt am 5. August 2026 in Kraft; er lässt zu, trans* Personen von geschlechtergetrennten Räumen wie Toiletten und Umkleiden auszuschließen – auch mit Gender Recognition Certificate. Der Schutz vor Diskriminierung über das Merkmal „gender reassignment“ bleibt bestehen.
- Hohes Risiko
Afghanistan
Asien
- Rechtliche Anerkennung
- Eine rechtliche oder medizinische Geschlechtsangleichung ist nicht möglich; unter der Taliban-Herrschaft (seit 2021) sind geschlechtsangleichende Operationen ausdrücklich verboten.
- Kriminalisierung
- Ja – Auf Grundlage der Scharia und des „Tugendgesetzes“ (2024) drohen für gleichgeschlechtliche Handlungen schwere Körperstrafen bis hin zur Todesstrafe; dokumentiert sind öffentliche Auspeitschungen.
- Hinweise
- Von Reisen ist trans* Personen dringend abzuraten – für Afghanistan besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts.
- Hohes Risiko
Iran
Naher Osten
- Rechtliche Anerkennung
- Geschlechtsangleichende Operationen sind erlaubt und werden staatlich subventioniert; danach ist eine Änderung des Geschlechtseintrags möglich. Menschenrechtsorganisationen kritisieren dies als Zwangsmechanismus, da eine trans* Identität ohne Operation nicht anerkannt wird.
- Kriminalisierung
- Ja – Nach dem islamischen Strafgesetzbuch stehen einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen unter Strafe bis hin zur Todesstrafe.
- Hinweise
- Von Reisen ist trans* Personen dringend abzuraten. Prüfe unbedingt die aktuellen offiziellen Reise- und Sicherheitshinweise, bevor du eine Reise erwägst.
- Hohes Risiko
Jemen
Naher Osten
- Rechtliche Anerkennung
- Eine rechtliche oder medizinische Geschlechtsangleichung sowie eine Änderung des Geschlechtseintrags sind nicht möglich; es gibt keinen rechtlichen Rahmen zur Anerkennung von trans* Personen.
- Kriminalisierung
- Ja – Nach dem Strafgesetzbuch (auf Scharia-Grundlage) drohen für gleichgeschlechtliche Handlungen Strafen bis zur Todesstrafe; von Huthi kontrollierte Gerichte verhängten 2024 mehrfach Todesurteile.
- Hinweise
- Von Reisen ist trans* Personen dringend abzuraten – für Jemen besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts.
- Hohes Risiko
Russland
Europa & Asien
- Rechtliche Anerkennung
- Eine rechtliche und medizinische Geschlechtsangleichung ist seit 2023 gesetzlich verboten.
- Kriminalisierung
- Ja – „LGBT-Propaganda“-Gesetze; 2023 wurde die sogenannte „internationale LGBT-Bewegung“ als extremistisch eingestuft.
- Hinweise
- Für trans* Personen besteht ein hohes Risiko. In der Teilrepublik Tschetschenien kommt es seit 2017 zu staatlichen Verfolgungswellen („Säuberungen“) gegen LGBTIQ Menschen mit Verhaftungen, Folter und Tötungen. Prüfe unbedingt die aktuellen offiziellen Reise- und Sicherheitshinweise, bevor du eine Reise erwägst.
- Hohes Risiko
Saudi-Arabien
Naher Osten
- Rechtliche Anerkennung
- Eine rechtliche Geschlechtsanerkennung von trans* Personen ist nicht möglich; eine Änderung des Geschlechtseintrags wird nur bei nachgewiesenen intersexuellen Merkmalen zugelassen.
- Kriminalisierung
- Ja – Auf Grundlage der Scharia sind gleichgeschlechtliche Handlungen und trans* Geschlechtsausdruck strafbar; die Strafen reichen von Haft und Prügelstrafe bis zur Todesstrafe.
- Hinweise
- Von Reisen ist trans* Personen dringend abzuraten. Prüfe unbedingt die aktuellen offiziellen Reise- und Sicherheitshinweise, bevor du eine Reise erwägst.
- Hohes Risiko
Somalia
Afrika
- Rechtliche Anerkennung
- Eine rechtliche oder medizinische Geschlechtsangleichung sowie eine Änderung des Geschlechtseintrags sind nicht möglich; es gibt keinen rechtlichen Rahmen zur Anerkennung von trans* Personen.
- Kriminalisierung
- Ja – Das Strafgesetzbuch sieht bis zu drei Jahre Haft vor; in Gebieten mit strenger Scharia-Auslegung (u. a. unter Kontrolle von al-Shabaab) kann für gleichgeschlechtliche Handlungen die Todesstrafe verhängt werden.
- Hinweise
- Von Reisen ist trans* Personen dringend abzuraten – für weite Teile Somalias besteht ohnehin eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts.
- Hohes Risiko
Türkei
Europa & Asien
- Rechtliche Anerkennung
- Änderung des Geschlechtseintrags über ein Gerichtsverfahren nach Art. 40 des Zivilgesetzbuchs. Vorausgesetzt werden ein Mindestalter von 18 Jahren, Unverheiratetsein, ärztliche Gutachten und dauerhafte Unfruchtbarkeit – die Sterilisationspflicht besteht weiterhin.
- Kriminalisierung
- Teilweise – Gleichgeschlechtliche Handlungen sind nicht strafbar. Seit Oktober 2025 liegen dem Parlament jedoch Gesetzentwürfe vor, die Haftstrafen für das „Fördern“ gleichgeschlechtlicher Beziehungen und Strafen für geschlechtsangleichende Behandlungen vorsehen; verabschiedet ist bislang keiner.
- Hinweise
- Pride-Veranstaltungen sind seit 2015 verboten und werden regelmäßig polizeilich aufgelöst. Für trans* Personen ist das Risiko von Diskriminierung und Gewalt hoch – die Türkei verzeichnet seit Jahren die meisten gemeldeten Tötungen an trans* Menschen in Europa. Prüfe vor einer Reise die aktuellen offiziellen Reise- und Sicherheitshinweise.
- Hohes Risiko
Uganda
Afrika
- Rechtliche Anerkennung
- Eine rechtliche Geschlechtsanerkennung ist für trans* Personen nicht möglich; ein Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags existiert nicht.
- Kriminalisierung
- Ja – Nach dem Anti-Homosexuality Act (2023) drohen für gleichgeschlechtliche Handlungen lebenslange Haft, für „aggravated homosexuality“ die Todesstrafe; schon offenes queeres Auftreten ist strafbar (2024 vom Verfassungsgericht weitgehend bestätigt).
- Hinweise
- Von Reisen ist trans* Personen dringend abzuraten. Prüfe unbedingt die aktuellen offiziellen Reise- und Sicherheitshinweise, bevor du eine Reise erwägst.