Ausweisdokumente aktualisieren
Welche Dokumente nach der Namens- und Personenstandsänderung angepasst werden müssen – und in welcher Reihenfolge.
Nach der Namens- und Geschlechtseintragsänderung beim Standesamt (gemäß SBGG) müssen zahlreiche Dokumente aktualisiert werden. Die richtige Reihenfolge spart Zeit und unnötige Behördengänge.
Reihenfolge einhalten
Beginne immer beim Standesamt – alle anderen Stellen benötigen die Standesamtsbescheinigung als Nachweis der Änderung.
1. Standesamt: Bescheinigung anfordern
Das Standesamt stellt nach der Erklärung keine automatische Bescheinigung aus. Du musst sie aktiv anfordern. Diese Bescheinigung ist der Schlüsseldokument für alle weiteren Änderungen.
2. Personalausweis
Zuständig: Bürgeramt / Einwohnermeldebehörde deines Wohnorts.
Mitzubringen:
- Standesamtsbescheinigung (Original)
- Alter Personalausweis
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Gebühr: ca. 37,00 € (unter 24 Jahren: 22,80 €)
Der neue Ausweis wird in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen zugestellt. Ein vorläufiger Personalausweis kann sofort ausgestellt werden.
3. Reisepass
Zuständig: Ebenfalls das Bürgeramt / die Passbehörde.
Mitzubringen:
- Standesamtsbescheinigung
- Alter Reisepass
- Biometrisches Lichtbild
- Gebühr: ca. 70 € (unter 24 Jahren: 37,50 €)
Hinweis: Ein Reisepass mit alten Daten ist nach der Namensänderung nicht mehr gültig.
4. Elektronische Gesundheitskarte
Deine Krankenkasse stellt eine neue Karte aus. Informiere sie schriftlich mit der Standesamtsbescheinigung – viele Kassen haben dafür ein Online-Formular.
5. Führerschein
Der Führerschein muss nicht zwingend sofort umgetauscht werden – er bleibt gültig. Du kannst ihn aber beim Straßenverkehrsamt gegen einen neuen mit korrekten Daten tauschen (Gebühr ca. 25 €).
6. Steuer-ID und ELSTER
Die Steuer-ID bleibt unverändert. Das Finanzamt wird automatisch durch das Standesamt informiert. Du musst ggf. den neuen Namen in deinem ELSTER-Konto aktualisieren.
7. Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung vergibt nach der Personenstandsänderung eine neue Versicherungsnummer. Wende dich aktiv an die DRV – der Arbeitgeber muss ebenfalls informiert werden. Alle bisherigen Rentenpunkte bleiben erhalten.
Mehr dazu im Artikel Rente & Sozialversicherung.
8. Arbeitgeber
Dein Arbeitgeber muss über die neue Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer und deinen neuen Namen informiert werden. Mehr dazu im Artikel Arbeitgeber informieren.
9. Weitere Dokumente
Folgende Dokumente solltest du ebenfalls zeitnah aktualisieren:
- Bankkonto und Kreditkarten – persönlich in der Filiale oder per Online-Antrag
- Versicherungen (Kfz, Haftpflicht, Lebensversicherung) – schriftliche Mitteilung an den Anbieter
- Vermieter – formlose schriftliche Mitteilung
- Mobilfunk- und Internetvertrag – schriftliche Mitteilung
- Hochschule / Universität – Immatrikulationsbescheinigung, Zeugnisse
Tipp: Checkliste anlegen
Erstelle dir eine persönliche Liste aller Stellen, die informiert werden müssen. Viele trans* Beratungsstellen bieten fertige Checklisten an und helfen dir, deine eigene zusammenzustellen – auch wenn die Stelle nicht bei dir um die Ecke ist. Du darfst dich auch an eine entfernte Beratungsstelle wenden; sie kann dich oft an ein Angebot in deiner Nähe weitervermitteln.
Konkrete Anlaufstellen:
- Bundesverband Trans* e.V. (externer Link, öffnet in neuem Tab) – bundesweite Beratung und Materialien rund um SBGG, Namens- und Dokumentenänderung. Über das Verzeichnis der Beratungsstellen (externer Link, öffnet in neuem Tab) findest du eine Anlaufstelle in deiner Nähe.
- dgti e.V. (Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität) – bietet Beratung und mit dem Ergänzungsausweis ein Dokument, das in der Übergangszeit hilft, wenn die amtlichen Papiere noch nicht geändert sind.
- Lokale Beratungsstellen findest du häufig im queeren Zentrum deiner Stadt sowie bei Trägern wie AWO oder Diakonie.
Für mehrere der oben genannten Schritte – etwa Personalausweis, Krankenkasse, Rentenversicherung oder Arbeitgeber – findest du bei uns fertige Musteranträge als Vorlage.