Recht

Namensänderung

Wie du deinen Vornamen nach dem SBGG rechtlich ändern kannst – Schritt für Schritt.

SBGGStandesamtNamensrecht
Aktualisiert: 2026-05-16

Seit dem 1. November 2024 ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Deutschland die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags per einfacher Erklärung beim Standesamt – ohne Gutachten, ohne Gericht.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • Keine Altersgrenze – Sonderregeln für Minderjährige (siehe unten)
  • Anmeldung der Erklärung mindestens drei Monate vor der eigentlichen Abgabe

Ablauf

  1. Termin beim zuständigen Standesamt (nach Wohnsitz) vereinbaren
  2. Anmeldung der Erklärung beim Standesamt – formlos oder mit unserem Musterantrag
  3. Drei Monate Wartezeit
  4. Abgabe der Erklärung beim Standesamt (persönlich) – damit wird die Änderung wirksam
  5. Dokumente aktualisieren (Personalausweis, Reisepass, etc.)

Minderjährige

  • Unter 14 Jahren: Die Erklärung geben die Sorgeberechtigten ab; das Kind muss zustimmen, sobald es das 5. Lebensjahr vollendet hat. Sorgeberechtigte müssen zudem versichern, dass sie sich entsprechend haben beraten lassen (§ 2 Abs. 2 SBGG).
  • 14 bis 17 Jahre: Die minderjährige Person gibt die Erklärung selbst ab – mit Zustimmung der Sorgeberechtigten.
  • Bei Verweigerung der Zustimmung kann das Familiengericht sie ersetzen, sofern die Änderung dem Kindeswohl nicht widerspricht.
  • Die Jahresfrist für eine erneute Änderung (§ 5 SBGG) gilt nicht für Minderjährige.

Kosten

Die Gebühren variieren je nach Standesamt (ca. 10–30 €). Einige Standesämter erheben keine Gebühr.

Nach der Änderung

  • Personalausweis und Reisepass: Neue Dokumente beim Bürgeramt beantragen
  • Krankenversicherungskarte: Krankenkasse informieren
  • Arbeitgeber: Schriftliche Mitteilung, ggf. neue Lohnsteuerkarte
  • Bank und Verträge: Umbenennung beantragen

Hinweis: Diese Informationen wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen jedoch keine individuelle Rechts-, Medizin- oder Sozialberatung. Wende dich bei konkreten Fragen an eine Fachperson oder Beratungsstelle.

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